Das Leitbild der Landesstelle
Die Fürsorge für die nichtstaatlichen Museen Bayerns und das von ihnen verwahrte kulturelle Erbe ist in Art. 12 Absatz 2 Nr. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als staatliche Aufgabe verankert. Dieser Fürsorgeauftrag leitet sich aus dem in Artikel 3 der Bayerischen Verfassung formulierten Selbstverständnis Bayerns als Kulturstaat ab, der seine kulturelle Überlieferung schützt.
Auf der Grundlage dieses gesetzlichen Auftrags wirkt die dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zugeordnete Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen an der Entwicklung der vielseitigen und lebendigen Museumslandschaft Bayerns mit.
Die Arbeit der Landesstelle orientiert sich an den weltweit anerkannten Richtlinien des Internationalen Museumsrats (ICOM), die fachliche und ethische Standards für die professionelle Arbeit der Museen und des Museumspersonals festlegen.