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Zusatzinformationen
Die Weitergabe ausgegliederter Objekte zwischen Museen
Im Rahmen einer aus museumsfachlichen Erwägungen heraus notwendigen Bereinigung musealer Sammlungen sollen Museen dafür sorgen, dass sammlungswerte Objekte, die aus dem Bestand ausgegliedert werden, weiterhin möglichst in der Obhut eines Museums verbleiben. Dies entspricht im internationalen Rahmen den Gepflogenheiten in solchen Ländern, in denen Regelungen für die sogenannte „Deakzession“ aufgestellt worden sind.
Die Landesstelle stellt den bayerischen Museen in diesem Rahmen eine unentgeltliche Plattform bereit. Falls Sie Ihre Objekte hier einstellen möchten, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit ihrem zuständigen Fachreferat in Verbindung.
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Landesstelle
für die nichtstaatlichen
Museen in Bayern
Telefon: +49 89 21014-00
Fax: +49 89 21014040
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